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   OLG Frankfurt, 18.02.1988 - 12 U 82/87   

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https://dejure.org/1988,4812
OLG Frankfurt, 18.02.1988 - 12 U 82/87 (https://dejure.org/1988,4812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.1988 - 12 U 82/87 (https://dejure.org/1988,4812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 12 U 82/87 (https://dejure.org/1988,4812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Inkomplette Querschnittslähmung; Strahlentherapeutische Behandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1988 - 12 U 82/87
    Auch bei vitaler Indikation eines Eingriffs verlangt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, dass sein Arzt ihm die Möglichkeit lässt, über den Eingriff selbst zu entscheiden und ihn gegebenenfalls abzulehnen, auch wenn solcher Entschluss medizinisch unvernünftig ist (BGH in ständ. Rechtspr., so NJW 1984, 1397).

    Bei der Beurteilung der Frage, welche Aufklärung der Beklagte der Klägerin auf der Grundlage dieser Ausführungen unter Berücksichtigung der bei ihr vorliegenden Erkrankung und der beabsichtigten Maßnahmen schuldete, folgt der Senat der Entscheidung des BGH (NJW 1984, 1397), die das selbe Krankheitsbild (Hodtkinsche Krankheit) und dieselbe Art der ärztlichen Behandlung (Strahlenbehandlung) zur Grundlage hat.

    Zwar ist dieser Einwand als solcher erheblich (BGH, NJW 1980, 1333; BGH, NJW 1984, 1397).

    Der Beklagte hat jedoch auch diesen von ihm zu führenden Nachweis, an den zur Wahrung des Aufklärungsrechts des Patienten strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, NJW 1984, 1397, 1399), nicht erbracht.

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1988 - 12 U 82/87
    Zwar ist dieser Einwand als solcher erheblich (BGH, NJW 1980, 1333; BGH, NJW 1984, 1397).
  • BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78

    Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1988 - 12 U 82/87
    Zwar erforderte die geschuldete Aufklärung der Klägerin nicht, dass der Beklagte ihr die Risiken der Strahlenbehandlung in allen erdenkbaren Erscheinungsformen aufzählte, er musste ihr aber eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Gefahren vermitteln, insbesondere von solchen, die im Falle ihre Verwirklichung die Lebensführung der Klägerin schwer belasten mussten (BGH, aaO.; ferner BGH, NJW 1980, 633 und 1905 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 08.01.1991 - 5 U 80/90

    Krebs, Gebärmutterhalskrebs, Fistel, Strahlentherapie, Aufklärung,

    Vitale oder absolute Indikationen können insoweit lediglich Eindringlichkeit und Genauigkeit der nur "im großen und ganzen" geschuldeten Aufklärung beeinflussen (vgl. nur BGH VersR 1984, 465, und Nichtannahmebeschluß zu OLG Frankfurt VersR 1989, 254; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., S. 91 m.w.N.).
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